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AGB/ Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Konditionen gelten für alle von Marlene Rybka durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.

2. Sie gelten als vereinbart, sobald eine Leistung durch den Fotografen beansprucht wird (Buchung/ Durchführung eines Shootings).

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf erkennt diese schriftlich an.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg als Daten, Fachabzüge etc.)

II. Auftragsproduktionen / Fotoshootings

1. Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshootings. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.

2. Nach der Grundbearbeitung der beim Fotoshooting erstellten Lichtbilder, stellt der Fotograf dem Kunden eine persönliche Onlinegalerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Kunde sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.

3. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen fertig bearbeitet. In welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen des Fotografen. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen.

4. Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von drei Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial als mängelfrei angenommen.

5. Marlene Rybka kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens)

III. Urheberrecht

1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

4. Der Kunde hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

5. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht.

IV. Nutzungsrechte des Fotografen

1. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf Marlene Rybka (Marlene Rybka Visualizing & Photography)

2. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw… ) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen wird der Kunde natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…).

3. Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Lichtbilder gewünscht sein (bspw. weil Gesichter nicht veröffentlicht werden sollen etc.), kann das gegen Aufpreis erwirkt werden. Es muss aber ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

V. Nutzungsrechte des Kunden

1. Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei erwirbt der Kunde das private Nutzungsrecht an des Lichtbildes. Eine private Nutzung schließt alles ein, was für den eigenen Gebrauch und ohne kommerzielle Vermarktung verwendet wird. Kommerzielle Nutzungsrechte müssen schriftlich vereinbart werden und bedingen einen Aufpreis.

2. Der Kunde erwirbt das Recht der Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art aufbewahren.

3. Es ist gestattet die Fotodateien im Internet bspw. auf der eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken zu verwenden und zu veröffentlichen.

Gestattet ist ebenfalls: Druck von Fotos, Postern (oder Vergleichbares), T-Shirts für den privaten Gebrauch

Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet: Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder digitalen Dateien des Bildmaterials.

4. Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.

VI. Allgemeiner Umgang mit den Lichtbildern

1. Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden.

Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden, müssen aber nicht berücksichtigt werden.

2. Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung des Fotografen gewährleistet, entfernt werden.

3. Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung und jegliche Art der Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Marlene Rybka und dürfen nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache erfolgen.

4. Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

VII. Gutscheine

Grundsätzlich beträgt die Gültigkeit eines Gutscheins, wie gesetzlich nach §§ 195, 199 BGB festgelegt, drei Jahre.
Sollte sich bezüglich einer Neukalkulation der Produkte/Dienstleistungen die Preisgebung erhöhen und der zuvor erworbene Gutschein einen geringeren Wert aufweisen, so bleibt die Gültigkeit des im Eigentum befindlichen Gutscheins bis zwölf Monate nach der Preiserhöhung vollumfänglich enthalten. Wird der Gutschein nach dieser zwölfmonatigen, jedoch innerhalb der gesetzlichen dreijährigen Frist eingelöst, so besteht bei Entrichtung der Differenz des Gutscheinwertes zum aktuellen Preis für Produkt/Dienstleistung weiterhin der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Produkt/Dienstleistung des Gutscheins enthalten ausschließlich den Wert welcher dafür in EUR entrichtet wurde.
Überdies sind Mischungen oder Umgestaltungen in Art des Produktes oder der Dienstleistung nicht vorgesehen. Ist ein Produkt/Dienstleistung als Gutschein ausgestellt, bezieht sich die Gültigkeit neben den zuvor genannten Parametern auch ausschließlich auf das gewählte Produkt bzw. gewählte Dienstleistung.

VIII. Vertragsstrafe und Schadensersatz

1. Verstöße jeglicher Art (z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht) sind in jedem Fall strafbar.

Wenn Fotos, die gegen die AGB verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, wird ein mehrfacher Bildpreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

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